Informationen zur Bundestagswahl - Termine & Orte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Informationen zur Bundestagswahl - Termine & Orte

Liebe Wesenberger:innen,

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die Stadt Wesenberg ist in folgende vier Wahlbezirke eingeteilt:

  • Wahlraum 3, Schule Wesenberg

  • Wahlraum 2, Schule Wesenberg

  • Wahlraum 1, Schule Wesenberg

  • Feuerwehrgerätehaus in Strasen, Prieperter Landstraße 24

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 02.02.2025 übersandt worden ist, ist der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Jede:r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er oder sie eingetragen ist. Die Wähler:innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss mithilfe der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen beim Amt in Mirow beantragen. Ab dem 10. Februar werden dann die Briefwahlunterlagen versandt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wahl ist es ratsam, die Unterlagen nach Erhalt umgehend auszufüllen und an das Amt zurück zu senden bzw. dort abzugeben.

Bis zum 23. Februar, dem Tag der Bundestagswahl, müssen die Wahlzettel bis 18:00 Uhr im Briefwahllokal - Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in der Rudolf-Breitscheid-Straße 24 - gelandet sein. Gegen 18.01 Uhr wird der Briefwahlkasten gelehrt und die Auszählung beginnt.

Hinweis zum Thema - Zerstörung von Wahlplakaten

Da auch in Wesenberg bereits Plakate verschiedener Parteien zerstört wurden, hier der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen.

Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen Partei. Und deshalb ist es nicht erlaubt, diese in irgendeiner Weise zu verändern. Es ist also egal, ob man das Plakat zerreißt, überklebt oder übermalt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher. Das ist Sachbeschädigung und somit strafbar. Werden die Plakate mitgenommen, ist das Diebstahl.

Wird man beim Beschädigen oder Klauen der Plakate erwischt, läuft es in der Regel auf eine Geldstrafe hinaus. Wie hoch die Strafe ausfällt, lässt sich so genau nicht sagen. Das entscheiden Strafrichter individuell. Ein Kriterium kann zum Beispiel sein, ob jemand schon vorbestraft ist.

Auch Freiheitsstrafen sind im Extremfall möglich. Da den Parteien die Plakate gehören, dürfen sie außerdem Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen.