Regelungen für den Schulbesuch bei widrigen Straßenverhältnissen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Regelungen für den Schulbesuch bei widrigen Straßenverhältnissen

Für den morgigen Dienstag, den 14.01., besteht in den frühen Morgenstunden und am Vormittag wieder erhöhte Glatteisgefahr aufgrund von gefrierendem Regen - auch in Wesenberg und Umgebung.

Das Bildungsministerium MV weist aus diesem Anlass für die gesamte Winterzeit auf die bestehenden Regelungen für die Schulen hin, nachzulesen in der aktuellen Pressemitteilung:

  • Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.

  • Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Erziehungsberechtigten, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Schülerinnen und Schüler müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt.

  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.

  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.